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TERMIN VERSCHOBEN! NEUER TERMIN FOLGT! Was kann das neue Erwachsenenschutzgesetz, wann brauchen wir eine Erwachsenenvertretung und was ist zu beachten?
Nach dem Vortrag beantwortet die Expertin vom VertretungsNetz gerne auch Ihre Fragen.
Wann? NEUER TERMIN FOLGT! Auf Grund der Corona-Maßnahmen zum Schutz von uns allen müssen wir den Vortrag leider auf unbestimmte Zeit verschieben.
Wo? Kaisermühlner Hafen, Schüttaustraße 1-39/45/R3, 1220 Wien
Anmeldung per Mail an karin.hecht@pflegehospiz.at oder unter Tel. (01) 269 71 71
Wer auf Grund einer psychischen Erkrankung beziehungsweise Beeinträchtigung (dazu können auch Demenzerkrankungen zählen) in seiner Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt ist, braucht mitunter Unterstützung bei Behördenwegen, Bankgeschäften, Vertragsabschlüssen usw. In diesem Fall kommt der Erwachsenenschutz ins Spiel. Seit eineinhalb Jahren ist das Erwachsenenschutzgesetz in Kraft und ersetzt das Sachwalterschaftsrecht. Was bedeutet das konkret? Was wird darin geregelt und was nicht? Welche Unterschiede gibt es zwischen gewählter, gesetzlicher und gerichtlicher Erwachsenenvertretung und wann ist der beste Zeitpunkt, darüber zu reden?
Anmelden, teilnehmen, fragen
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe im Kaisermühlner Hafen wird am Montag, den 23. März 2020 von 17 bis 19 Uhr eine Expertin der Organisation VertretungsNetz erklären, was eine Erwachsenenvertretung bedeutet, was Betroffene und Angehörige wissen sollten und vieles mehr. Selbstverständlich wird die Expertin auch Ihre Fragen beantworten.
Für diese Veranstaltung gibt es ausnahmsweise eine Höchstteilnehmerzahl, wir bitten daher um verbindliche Anmeldung per Email an karin.hecht@pflegehospiz.at oder unter Tel. (01) 269 71 71. Die Teilnahme ist kostenlos, wir freuen uns aber über eine kleine Spende vor Ort, um die Unkosten der Expertin zu bezahlen.
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